"Diese Gefahr des Kontrollverlustes (über die mögliche Verbreitung des Bildes, Anm. von mir) rechtfertigt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE NJW 2000, 1021), bereits das Fotografieren selbst zu verbieten."
Ach - ich glaub, das war das abschliessende Urteil, wo der Fotograf bei dem Fotografieren auf einmal seine Linse in seiner Pupille hatte.
Weil der zu Knipsende partout nicht fotografiert werden wollte.
Nun - die Gefahr des Kontrollverlustes dürfte unzweifelhaft gegeben sein, wenn Du Dich mit meinem Abbild in der Tasche von mir entfernen willst, weiss ich doch sogar noch dazu, dass Du aktiv in div. Foren kleine Bildchen verbreitest :-)
Womit wir so langsam zur Ausübung des Jedermannsrechtes übergehen können.
Krieg ich dann dabei noch eins von Dir auf die 12, wirds für Dich wohl langsam klebrig in der Honigfalle.
Danke für Deine Mitarbeit, Volker, ich fühle mich langsam verstanden.
Die nächste Hürde wäre dann übrigens der gemeine Verkehrspolizist, der nämlich meiner Erfahrung nach überhaupt nicht durchblicken wird und womöglich noch den Falschen verhaftet, wenn man ihm nicht diesen thread zeigt.
Spätestens bei der dritten Gerichtsverhandlung ist der Fall dann aber klar :-)
So ungefähr läufts.
Erst wirste schief angeguckt, womöglich noch verhauen, aua, und dann biste im Recht.
Irgendwie ein bisschen wie in diesem thread...
VG,
Platte
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