Zitat von grommi im Beitrag #34
Wirklich gruselig dagegen finde ich die Liste der Objekte,Gebäude, Markenzeichen etc, die nicht veröffentlicht werden dürfen, nichtmal als Beiwerk. Hier gibt es allem Anschein nach mal wieder Sonderrechte für für einige wenige, die das Recht der Allgemeinheit mit Füßen tritt. Zitat: Findige Anwälte machen sich nun diese Gesetze (Urheberrecht, Anm. von mir) zu nutze und verwerten diese "neuen" Rechte als Mittel für Abmahnungen auch gegen Fotografen, Werbe- und Bildagenturen."
http://www.blende32.de/blog/81-achtung-fotorecht
Nach meinem Verständnis bezieht sich diese Liste doch nur auf den "Royalty Free"-Sonderfall. Es geht also um den Verkauf von Fotos und deren weiterer kommerzielle Nutzung. - Eigentlich kein Thema für Hobbyfotografen.
Zitat:
"Royalty Free (im deutschen etwas missverständlich als "lizenzfrei" bezeichnet) ist eine Lizenzierungsart, in der der Kunde für sämtliche Veröffentlichungen ein einmaliges Honorar zahlt."
Der Grund ist für mich einleuchtend. Der Fotograf weiß nicht in welchem Kontext sein Foto irgendwann einmal verwendet wird. Firmen, deren Produkte oder Logos später mit dem Foto in Verbindung gebracht werden, könnten Schaden nehmen.
Beispiel: Wahlkampf.
Welcher Unternehmer mag auf einem Plakat einer extremistischen Partei das eigene Logo/Produkt abgebildet sehen? Der Ruf der Firma könnte nachhaltig geschädigt werden.
Am Eiffelturm ist die Beleuchtung urheberrechtlich geschützt. Bei Veröffentlichung eines Nachtfotos zu nicht-kommerziellen Zwecken auf privaten Internetplattformen ist darauf hinzuweisen. Hier hat ein Hobbyfotograf das aus erster Hand erfahren:
http://www.dforum.net/showthread.php?t=476639Auf der Liste finden sich auch eine Firma namens "DaimlerChrisler". Wasndas?