Zitat von Penta im Beitrag #9
Eine Zusammenstellung zur Geschäftsfähigkeit hat Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4...it_(Deutschland)
Nun, wenn Du ihnen für das Ablichten ein Honorar von 1000 € zahlst, liegt wirklich ein Geschäft in dem Sinne vor. Aber erstens gibt es auch für Minderjährige eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, die sie dazu berechtigt, kleinere Kaufverträge abzuschließen (Stichwort "Einkauf im Supermarkt") und zweitens, und jetzt kommt der eigentliche Punkt:
Liegt hier denn überhaupt ein Geschäft vor? Kommt es denn zu einem Vertrag? Ich würde das ziemlich klar verneinen.
Man kann sicherlich mit der Kamera Jagd auf Minderjährige machen und die Bilder gegen Entgelt verkaufen. In diesem Fall könnte man durchaus von einer Art von Geschäft sprechen. Übrigens: Wenn Du Bilder von Loks und Zügen
zu gewerblichen Zwecken aufnimmst, wird Dir die
Deutsche Bahn ebenfalls auf die Füße treten. Gegen eine Bildserie im Amateurbereich hat sie natürlich nichts.
Photographierst Du aber eine Szenerie, in der die Blagen eine anonyme, austauschbare Rolle spielen und benutzt die Bilder nicht zu kommerziellen Zwecken, liegt meines Erachtens nach keine Geschäftstätigkeit vor. Noch einfacher ist es natürlich, wenn ein Minderjähriger in einem Bild nur Beiwerk ist.
Soviel zur Theorie. In der Praxis kann es natürlich trotzdem sein, daß jemand durch soziale Netzwerke angestachelt mit Fausthieben auf Dich einprügelt, die Kamera entreißt und zerstört. Hat es alles schon gegeben. Früher, als die Leute noch gesunden Menschenverstand hatten, gab es sowas nicht, aber heute...
Daniel