Zitat von Holger67
(Angeblich) auf dem Postweg verschwunden. Bei Päckchen gibt es keine Sendungs-
verfolgung.
Das kann zwar sein, aber nur, wenn der Verkäufer die Ware auch losgeschickt hat. Solange er das nicht nachweisen kann, muss ich davon ausgehen, daß er die Ware gar nicht erst losgeschickt hat und habe bislang in 4 oder 5 Fällen weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages bestanden. Entweder kam nach ein paar Tagen auf wundersame Weise die Ware an, oder ich habe mein Geld wiederbekommen ...
Zwar liegt das Versandrisiko generell beim Käufer und bei einem Päckchen hat man schlechte Karten, aber ebenso muss der Verkäufer nachweisen, daß er die Ware auch losgeschickt hat. Schon alleine deshalb sollte es im Interesse des Verkäufers liegen, generell nur versichert zu versenden, denn nur dann hat auch der Verkäufer einen glaubhaften Nachweis, daß er seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist.