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Zitat von bilderknipser
wie z.B. die Angebote eines deutschen Verkäufers mit Artikelstandort in Deutschland, der im Kleingedruckten schreibt "dieses Angebot wurde bei ebay.com in USA eingestellt. Käufer aus der EU müssen deshalb zusätzlich 19% Umsatzsteuer bezahlen".
Es ist Gesetz, dass alle Angebote, die sich nicht ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, inklusive MwSt. anzugeben sind.
Natürlich nur wenn sich Ware und Käufer auch in der EU befinden.
In welchem Portal der Anbieter in die Ware einstellt, interessiert kein Mensch. Maßgeblich ist nicht Standort der Verkaufsanzeige, sondern "Ort der Erfüllung", also wo bzw. zwischen wem die Ware den Besitzer wechselt.
Sollte ich aus Versehen bei so einem Mehrwertsteuer-Betrug reinfallen, würde ich eben einfach nicht zahlen und Basta.
Der Anbieter, der ja weiss, dass er ungesetzlich vorgeht, wird sicher keine Maßnahmen gegen mich ergreifen.
Ebay "übersieht" die gewerblichen Anbieter nicht ausschließlich wegen des Gewinns, sondern weil davon ausgegangen werden kann, dass sich ein gewerblicher Anbieter an die Gesetze hält. Und falls nicht, greifen andere Institutionen. Ebay ist keine Polizei.
Privatanbieter aber haben naturgemäß Null Ahnung von Handelsrecht und daher wird da eben mehr darauf geachtet.
Unter Ebay-Regeln verstehe ich nicht Handelsgesetze (z.B. also MwSt. im Preis), sondern solche Dinge wie "Ebaygebühr muss Verkäufer tragen". Und selbst das probieren einige Leute noch auf den Käufer abzuwälzen.
Solche Angebote melde ich einfach und "flupp" - weg sind sie.
Wegen den Preisen darf man jetzt natürlich nicht Verstöße gegen etwas mit freier Marktwirtschaft verwechseln.
Ich kann an mein Angebot dranschreiben, was ich will, solange es nicht eine (hinterher vom Gericht festzusetzende) Grenze zum Wucher überschreitet.
Wenn ich meinen 50,- Euro Vergrößerer für 500,- anbiete und jemand kauft ihn, was solls? Glück gehabt!
Gruß
Joachim