#1

Kunsturheberrecht

in Erlebt, Erzählt, Exkursionen 22.03.2011 00:34
von Penta • Mitglied | 1.852 Beiträge

Mal ne Frage zu dem Thema - wer weis darüber mehr.

Hintergrund: Ich hatte heute einen Leserbrief zu einem Wettbewerb gelesen (der war zwar aus Jan. 09, baer da dürfte sich nichts geändert haben)
Dort hatte jemand an einem Wettbewerb teilgenohmen und ein bakantes Foto eingesendet welches er vermutlih von einem Plakat abfotografiert hatte. Der Kommentar der Zeitung war zu erwarten - Verletzung des Kunsturheberrechtes.
weiter hies es im Text "Es würde bereits genügen wenn nur die Idee geklaut wäre...."
Fü mich stellt sich die Frage - ab wann "klaue" ich eine Idee", wir werden schliesslich täglich mit Bildern konfrontiert und wenn einem ein Bild gefällt, versucht man ja ein ähnliches Bil selber zu gestalten. Bei Sachfütgrafie komme ich dann schnell auf ein ähnliches Bild, bei der Personenfotografie wird es durch die unterschiedlichen Personen vermutlih nie gleich aussehen.
Nach dem Ansatz "Idee geklaut = Kunsturheberrechtsverletzúng" wäre z.B. Grommis Profilbild doch auch eine, oder??? (Soll jetzt kein Angriff auf jemanden sein, der Artikel ist mir nur wieder eingefallen als ich gerade das Bild gesehen habe),


Steve
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#2

RE: Kunsturheberrecht

in Erlebt, Erzählt, Exkursionen 22.03.2011 01:05
von Gelöschtes Mitglied
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Ein Zitat, als solches gekennzeichnet, ist meines Wissens keine Urheberrechtsverletzung, genausowenig wie eine Hommage an ein Werk.

Viele Grüße
Nils


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#3

RE: Kunsturheberrecht

in Erlebt, Erzählt, Exkursionen 22.03.2011 02:55
von Gelöschtes Mitglied
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Hi Steve,

das ist wohl in weiten Teilen eine Grauzone, vor allem wenn es um Persönlichkeitsrechte geht. Aber ich glaube nicht, dass die Rechteinhaber von Feiningers Werken eine Urheberrechtsverletzung bei meinem Profilbild geltend machen könnten. Erstens ist es kein Portrait sondern ein Selbstportrait. Zweitens dürften Fotografien von Menschen mit Kamera vor dem Gesicht schon deutlich vor Feininger gemacht worden sein. Auch bei einem Baum auf einer Wiese dürfte kaum jemand ein geistiges Eigentum an allen Bildern von Bäumen auf Wiesen geltend machen können. Das könnte höchstens der Besitzer des Baumes, wenn das Bild nicht von öffentlichem Raum aus gemacht wurde, sondern von seinem Grundstück. Und mein Gesicht nebst Kamera gehört immer noch mir und nicht Herrn Feininger.

Da alles schon mal irgendwie geknipst wurde wird man wohl nur die Rechte an den tatsächlich selbst geschaffenen Werken geltend machen können.

LG Reinhold

PS: wenn ich ein Plakat abfotografiere, ist dies etwas anderes. Hier vervielfältige ich ein möglicherweise urheberrechtlich geschützes Werk, wenn es nicht in einen anderen Kontext (Stadtansicht etc.) eingebunden ist.


zuletzt bearbeitet 22.03.2011 02:59 | nach oben springen

#4

RE: Kunsturheberrecht

in Erlebt, Erzählt, Exkursionen 22.03.2011 04:20
von JoJo • Mitglied | 1.728 Beiträge

Zitat von grommi
Zweitens dürften Fotografien von Menschen mit Kamera vor dem Gesicht schon deutlich vor Feininger gemacht worden sein. Auch bei einem Baum auf einer Wiese dürfte kaum jemand ein geistiges Eigentum an allen Bildern von Bäumen auf Wiesen geltend machen können.



Das ist wirklich eine Grauzone. Man muss vorsichtig sein, wie weit man sich da vorwagt. Es geht nicht um die allgemeine Anordnung "Kamera vor dem Gesicht", sondern um die Pose.
Bäume und Wiesen sind klar, bei "Arrangements mit besonderem künstlerischem Inhalt", also auch speziellen Posen, wird es kritisch.
Googelt man zum Beispiel mal nach "Klammerpose" findet man zahlreiche Gerichtsurteile und PDFs mit sehr interessantem Inhalt.
Dabei hat im Falle der Klammerpose der Kläger Recht bekommen, obwohl die Pose sogar verändert war (Seiten vertauscht etc.).
Das Nachstellen eines Motivs ist zwar prinzipiell erlaubt (es gibt keinen "Motivschutz"), aber wenn die Motivanordnung oder Pose "unüblich" ist, wird es gefährlich. Was auch immer "unüblich" heissen soll.

Zitat von grommi
Da alles schon mal irgendwie geknipst wurde wird man wohl nur die Rechte an den tatsächlich selbst geschaffenen Werken geltend machen können



Definitiv Nein.
Laut den Urteilen können auch gestellte Bildinhalte geschützt sein. Als Werk kann auch das Motiv gelten.
Allerdings wird sich wohl jemand nur dann aufregen, wenn das "Plagiat" auch entsprechend gewinnbringend genutzt wird.
Bei Deinem Avatar glaube ich nun nicht, dass Du demnächst Post vom Anwalt bekommst.

Gruß

Joachim


"Rot ist Plus, Schwarz ist Minus und alles mit mehr als 2 Drähten ist Elektronik"
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#5

RE: Kunsturheberrecht

in Erlebt, Erzählt, Exkursionen 22.03.2011 06:02
von Volker Warbende • Mitglied | 1.834 Beiträge

Vielleicht könnte der Link von Interesse sein

http://www.lawmas.de/database/upload/hq/...8e084355a03.pdf

Gruß Volker


Nachtrag:

Vielleicht auch dieses hier

http://www.fotocommunity.de/forum/read.p...980#reply_27083



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Meine Meinung ist objektiv absolut subjektiv und/oder/aber subjektiv absolut objektiv

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UnBuntUndBunt....4,5 x 6,0 at ipernity
zuletzt bearbeitet 22.03.2011 06:03 | nach oben springen

#6

RE: Kunsturheberrecht

in Erlebt, Erzählt, Exkursionen 22.03.2011 11:16
von Penta • Mitglied | 1.852 Beiträge

Erstmal dak für den Link - denn muss ich morgen mal in Ruhe lesen.

In dem Leserbrief ging es ausserdem um ein Wettbewerbbild von einem Frosch.
Wir haben sicherlich das Problem das vermutlich alles schon mal irgendwie geknipst wurde. Dazu kommt das man was sieht und irgendwie "speichert". Nun kommt man an eine Stelle wo man ein ähnliches Foto machen könnte was man schon mal gesehen ud für gut gefunden hat - wer würde jetzt bewusst einen anderen Aufbau versucen, wenn er eine Vorstellung hat wie es aussehen könnte?
Im Zeitalter der digitalen Bilddarsetllung wird man ja soweiso deutlich mit mehr Bilder konfrontiert als "früher".


Steve
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