Zitat von grommi
Zweitens dürften Fotografien von Menschen mit Kamera vor dem Gesicht schon deutlich vor Feininger gemacht worden sein. Auch bei einem Baum auf einer Wiese dürfte kaum jemand ein geistiges Eigentum an allen Bildern von Bäumen auf Wiesen geltend machen können.
Das ist wirklich eine Grauzone. Man muss vorsichtig sein, wie weit man sich da vorwagt. Es geht nicht um die allgemeine Anordnung "Kamera vor dem Gesicht", sondern um die Pose.
Bäume und Wiesen sind klar, bei "Arrangements mit besonderem künstlerischem Inhalt", also auch speziellen Posen, wird es kritisch.
Googelt man zum Beispiel mal nach "Klammerpose" findet man zahlreiche Gerichtsurteile und PDFs mit sehr interessantem Inhalt.
Dabei hat im Falle der Klammerpose der Kläger Recht bekommen, obwohl die Pose sogar verändert war (Seiten vertauscht etc.).
Das Nachstellen eines Motivs ist zwar prinzipiell erlaubt (es gibt keinen "Motivschutz"), aber wenn die Motivanordnung oder Pose "unüblich" ist, wird es gefährlich. Was auch immer "unüblich" heissen soll.
Zitat von grommi
Da alles schon mal irgendwie geknipst wurde wird man wohl nur die Rechte an den tatsächlich selbst geschaffenen Werken geltend machen können
Definitiv Nein.
Laut den Urteilen können auch gestellte Bildinhalte geschützt sein. Als Werk kann auch das Motiv gelten.
Allerdings wird sich wohl jemand nur dann aufregen, wenn das "Plagiat" auch entsprechend gewinnbringend genutzt wird.
Bei Deinem Avatar glaube ich nun nicht, dass Du demnächst Post vom Anwalt bekommst.
Gruß
Joachim