Ich möchte meinen, daß man die Sache so pauschal gar nicht beantworten kann, denn man muß erstens zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie unterscheiden und dann ist es ja meistens so, daß ein Hersteller die Garantie deshalb einräumt, weil er den Kunden an seine Firma binden will. Auch wenn er sich verständlicherweise davor schützt, von Kunden kaputtreparierte oder verbastelte Geräte reparieren zu müssen, so wird er doch in der Regel eine Reperatur im Rahmen der Garantie nicht verweigern, so lange bei dem Eingriff nichts kaputtrepariert oder verbastelt wurde, um es sich - ungeachtet seiner rechtlichen Absicherung - nicht mit dem Kunden zu verscherzen. Wenn Du allerdings beim Öffnen irgendetwas beschädigst, dann ist es natürlich Dein Problem, den Schaden wird keiner ersetzen, aber ich denke, das versteht sich von selbst. Ein Risiko bleibt natürlich immer, aber eine Anfrage beim Kundendienst, wie man mit solchen Reinigungsversuchen im Schadensfall für gewöhnlich umgeht, könnte eine gewisse wenn auch unverbindliche Sicherheit schaffen.