Zitat von clickclackstart im Beitrag #11
Joachim, es ist ein Unterschied, ob ich ein kommerzielles Produkt wie eine Kettensäge plagiiere oder mich im künstlerischen Diskurs bewege. Und nur um den geht es mir hier.
Mir auch. Das mit dem Plagiat war nur ein weit hergeholtes Beispiel zur "Ehrung" oder "Würdigung" der Urheber.
Ein Urheber kann der Erfinder, Patentinhaber oder Konstrukteur eines Produktes sein oder ein Künstler. Das spielt keine Rolle.
Es spielt rechtlich auch keine Rolle, unter welchem guten oder schlechten Vorsatz an die Sache herangegangen wird.
Versteh mich nicht falsch: Ich will keine Seite vertreten.
Ich sage nur, dass wenn ein Kunstwerk verändert wird (vor allem die von Dir erwähnte Musik), das Urheberrecht des Künstlers berührt wird. Das ist nunmal Fakt. Auch wenn es im Guten gemeint ist und damit den Erschaffer würdigen soll.
Ohne Einwilligung des Urhebers geht gar nichts.
Das war speziell auf Deine Aussage
Zitat
aus dieser Verwendung fremder Werke entsteht dabei meistens etwas völlig Neues.
bezogen.
Hat jetzt aber mit dem Fall der fotografierten Skulptur nicht direkt was zu tun. Denn Jochen verändert ja die Skulptur nicht. Auch kopiert er nicht Teile der Skulptur und stellt eine neue Skulptur daraus her.
Wie das mit der künstlerischen Wiedergabe mittels Medium X eines Kunstobjektes aus dem Medium Y aussieht, kann ich auch nicht sagen. Das können nicht mal die Richter, denn sonst käme es nicht zu den widersprüchlichen Gerichtsurteilen verschiedener Instanzen.
Wie wäre das z.B. beim Fotografieren eines Feuerwerks? Das Feuerwerk selbst ist ebenfalls ein "Werk" dessen, der es zusammengestellt und künstlerisch inszeniert hat. Mache ich nun ein schönes Foto davon und verbreite es, was dann?
Brauche ich dazu die Einwilligung des Feuerwerkers oder des Auftraggebers des Feuerwerks? Ich denke ja.
Meiner Meinung nach besteht kein Unterschied darin, ob ich ein Feuerwerk, eine Bühnenshow, Oper oder eine Kunstausstellung fotografiere. Denn keines der Werke ist laut Definition "dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich".
Es ist eben nicht so einfach, eine Grenze zu ziehen. Deshalb streiten sich da ja noch ganz andere Größen darüber!
Natürlich heisst es immer: Wo kein Kläger da kein Richter. Und in den meisten Fällen kräht kein Hahn danach. Aber es KANN passieren. Nur das wollte ich damit sagen.
@Anton: Der Unterschied ist aber, dass bei Dir nicht die Glasfassade das bildbestimmende Element war.
Bei Jochen vermisse ich die schöne Nackte die sich an der Skulptur räkelt.
Wobei dann wohl wieder das Argument des Bildhauers käme, es handle sich um eine Verunglimpfung.
Ich finde es jedenfalls interessant, die verschiedenen Meinungen zu dem Thema zu lesen.
Gruß
Joachim