Ja, aber nun nicht falsch verstehen: bei übergebührlichen Macken würde ich auch sofort reklamieren.
Mein derzeitiger ebay-Hit :
als technisch gut beschriebene Voigti gekauft, aber eine Zeiss bekommen,
Verschluss defekt (und ich meine defekt),
Kamera lässt sich kaum bewegen, Laufboden nicht winklig zum Body,
Zubehörkassette falsch,
das Ganze mit einer feinsandigen Patina überzogen;
Auf meine Reklamation hin wurde ich für etwas doof dargestellt, und auf meine Antwort, das er diesmal wohl Pech hat, weil ich mir sowas nicht bieten lasse ,durchaus gewisse Kompetenzen habe und mein Geld zurück will, kommt gar nix mehr.
Ebay ist informiert, die Bewertung höchstnegativ, und ich horche mal, ob ein Staatsanwalt nicht mal wegen Betruges (wenn bezahlt wurde, ist es kein strafmassgeringerer versuchter, sondern vollzogener Betrug) vorgehen möchte.
Ein Versehen scheint mir da nicht vorzuliegen.
Gruss,
Ritchie