#11

RE: Die Kanzlerin in Heidelberg

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 09.06.2009 19:01
von mks • Mitglied | 864 Beiträge

Hallo Andreas,

Zitat von andreas
Es macht da keinen unterschied ob ich diese Aufnahme ein paar Freunden beim Stammtisch zeige oder hier im Forum. Ob es öffentlich ist oder nicht ist da auch egal. Überleg doch mal wie nichtöffentlich dieses Forum ist.


es macht ganz sicher einen Unterschied. Das von dir angeführte Beispiel des Stammtisches z.B. ist das klassische Beispiel des "privaten Zwecks" da ein Stammtisch eben eine klar abgegrenzte Gruppe ist, ähnlich dem Diavortrag im Freundeskreis daheim. Das ändert vermutlich nix daran, dass bestimmte Aufnahmen auch nicht nicht gezeigt werden dürfen, nämlich dann, wenn der Abgebildete widersprochen hat.

Ein so schwach geschützter Bereich wie der nichtöffentliche Teil dieses Forums ist sicher ein Grenzfall. Das Hauptproblem heutzutage ist doch aber, ob man überhaupt herausbekommt, dass man fotografiert/veröffentlicht wurde. Und das ist eigentlich nur dann überhaupt denkbar, wenn die Seiten von einer Suchmaschine indiziert werden können. Insofern ist der Bereich dann eben doch wirksam "nichtöffentlich".

Gruß!
Markus


_______________________________________________________________
I know Jesus loves me. But I just want to be friends.


nach oben springen

#12

RE: Die Kanzlerin in Heidelberg

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 09.06.2009 21:31
von oetzel • Mitglied | 439 Beiträge
Hallo!

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." - §22 Aus dem KunstUrhG. Als eine Verbreitung könnte bereits das Hochladen auf dem Webserver gedeutet werden, da es sich um eine Kopie handelt. Könnte. Ich weiß nicht, ob das bereits entschieden wurde.

Im §22 wird geregelt, was man nicht darf. In §23 die meist bekannten Ausnahmen. Einen guten Überblick gibt die Wiki Seite: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Grunsätzlich darf man auf öffentlichem Raum Bilder von Personen anfertigen. Allerdings sind seit 2004 Ausnahmen hinzugekommen. Die werden § 201a Strafgesetzbuch geregelt.

Die ganzen Gesetze, die das Regeln sind eigentlich sogar (finde ich jedenfalls) recht deutlich formuliert und hier zu finden:
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Künstlerisch muss man dann noch betrachten, ob das Recht auf Kunstfreiheit dem Persönlichkeitsrecht überwiegt. Ist das Bild Kunst? Zum Glück muss ich so etwas nicht entscheiden .

Fazit: Es ist alles gesetzlich geregelt. Wie und ob man sich an die Gesetze hält muss jeder selbst entscheiden. Ich gehe auch manchmal bei Rot über die Fußgängerampel, mache meine Steuererklärung zu spät, fahre manchmal zu schnell, bin schon über ein Acker gegangen, obwohl es nicht zwischen September und März war... uvm... ...

Viele Grüße
Michael

--
http://www.cyber-simon.de -- mein Photoblog
zuletzt bearbeitet 09.06.2009 21:32 | nach oben springen

#13

RE: Die Kanzlerin in Heidelberg

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 10.06.2009 02:36
von mks • Mitglied | 864 Beiträge

Zitat von oetzel
Ich gehe auch manchmal bei Rot über die Fußgängerampel, mache meine Steuererklärung zu spät, fahre manchmal zu schnell, bin schon über ein Acker gegangen, obwohl es nicht zwischen September und März war... uvm... ...


warum gibts hier eigentlich kein Smiley mit einem mahnenden Zeigefinger??


_______________________________________________________________
I know Jesus loves me. But I just want to be friends.


nach oben springen






______________________________________________________________________________

das hobbyphoto-forum ist seit dem 14.01.2006 online

flickr online | Forenuser - Die Foren Suchmaschine | Bilder verkleinern | Bilder hochladen








Besucher
0 Mitglieder und 7 Gäste sind Online

Forum Statistiken
Das Forum hat 13099 Themen und 131153 Beiträge.

Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de