Hallo Berthold,
ich würde mich ganz klar für c) entscheiden!
Solange Du kein Persönlichkeitsrecht verletzt und der Friedhof öffentlich zugängig ist, kann Dich keiner von Deinem Hobby abhalten.
Das mit den Steinen mitbringen kannst Du machen, aber stellst Du auch Blumen auf fremde christliche Gräber, die Du photographierst?
Eine Ergänzung noch zu dem von Horst Gesagten: Jüdische Gräber dürfen zwar Prinzipiell nicht eingeebnet werden, aber die jüdischen Gemeinden machen in Sonderfällen auch Ausnahmen. Allerdings nur dann, wenn es eine Verbesserung gibt. So wird im Moment im U-Bahnbau in Düsseldorf Verfahren, da beim Bau alte, zugeschüttete jüdische Gräber entdeckt wurden, die genau im Bereich der Trasse liegen. Jetzt wird der jüdischen Gemeinde hier eine alternative Fläche vorgeschlagen und wenn diese als Verbesserung anerkannt wird, dann werden die Gräber umgebettet.