#21

RE: diverse alte Kameras geerbt

in Kameratechnik, Objektive, Blitzgeräte 15.05.2012 08:53
von Brom • Mitglied | 490 Beiträge

Zitat von konicafan
Ich glaube bei Ebay ist inzwischen alles möglich.
Der Verkäufer kann mit der Begründung "Artikel nicht mehr verfügbar" die Auktion jederzeit abbrechen, soweit ich weiß.



Ganz so einfach ist es nicht.
Man kann die Auktion nur aus bestimmten Gründen abbrechen (z.B. Artikel zerstört), was man gegebenenfalls auch nachweisen muss. Ansonsten zählt das zum Zeitpunkt des Abbruchs höchste Gebot!
Ist der Höchstbietende hartnäckig genug, kann er auf Herausgabe zu dem Preis, oder auf Schadensersatz bestehen.

Da gab es vor einiger Zeit einen Typen, der mit der Masche Kohle gemacht hat. Der hat permanent niedrige Beträge auf I-Phones (Wert ca. 400 Euro) geboten, und nur drauf gewartet, dass einer die Auktion abbricht. Dann hat er einen Anwalt losgeschickt, der das Ding für den gebotenen 1 Euro eingefordert hat, oder aber 400 Euro Schadensersatz für das entgangene Geschäft


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#22

RE: diverse alte Kameras geerbt

in Kameratechnik, Objektive, Blitzgeräte 15.05.2012 09:09
von Hans Wöhl • Mitglied | 1.172 Beiträge

Hallo,

deshalb einen Kumpel das Höchstgebot (z.B. 2000Euro) machen lassen und dann erst abbrechen. So ist man vor dem eigentlich Höchstbietenden sicher.


zuletzt bearbeitet 15.05.2012 09:10 | nach oben springen

#23

RE: diverse alte Kameras geerbt

in Kameratechnik, Objektive, Blitzgeräte 15.05.2012 10:50
von beckie55 • Mitglied | 10 Beiträge

Hallo,

also das mit dem Bieten-Lassen eines Kumpels halte ich doch für ein etwas gewagtes Unterfangen. Ist doch ziemlich auffällig, wenn ein und die selbe Person zig Kameras von ein und dem selben Verkäufer kauft. Wenn es für ihn selbst ohnehin keinen Wert hat, kann er die Aktion ruhig legal zu Ende laufen lassen.


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#24

RE: diverse alte Kameras geerbt

in Kameratechnik, Objektive, Blitzgeräte 15.05.2012 20:13
von Hans Wöhl • Mitglied | 1.172 Beiträge

Der Kumpel kauft nicht die Kameras, man will ja auch nicht die Auktionsgebühren bezahlen. Er schützt einen nur vor Forderungen des bisher Höchstbietenden, wenn man die Auktion abbricht. Beim Abbruch werden die Gebote entfernt. So erfährt niemand, wenn er nicht zwischen Gebot und Abbruch die Bieterlisten kontrolliert, dass immer derselbe vorm Abbruch geboten hat.
Das ist natürlich eher ein Vorgehen für sehr hochpreisige Artikel, die irgendwie nicht laufen oder man hat ein super Angebot außerhalb von Ebay bekommen.


zuletzt bearbeitet 15.05.2012 20:16 | nach oben springen






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