Zitat von konicafan
Ich glaube bei Ebay ist inzwischen alles möglich.
Der Verkäufer kann mit der Begründung "Artikel nicht mehr verfügbar" die Auktion jederzeit abbrechen, soweit ich weiß.
Ganz so einfach ist es nicht.
Man kann die Auktion nur aus bestimmten Gründen abbrechen (z.B. Artikel zerstört), was man gegebenenfalls auch nachweisen muss. Ansonsten zählt das zum Zeitpunkt des Abbruchs höchste Gebot!
Ist der Höchstbietende hartnäckig genug, kann er auf Herausgabe zu dem Preis, oder auf Schadensersatz bestehen.
Da gab es vor einiger Zeit einen Typen, der mit der Masche Kohle gemacht hat. Der hat permanent niedrige Beträge auf I-Phones (Wert ca. 400 Euro) geboten, und nur drauf gewartet, dass einer die Auktion abbricht. Dann hat er einen Anwalt losgeschickt, der das Ding für den gebotenen 1 Euro eingefordert hat, oder aber 400 Euro Schadensersatz für das entgangene Geschäft